WICHTIG: Heizkostennachforderung muss das Jobcenter bezahlen.
Kassel (jur). Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Vermieter eine Heizkostennachforderung, muss das Jobcenter diese übernehmen. Es muss dabei auch für Zeiträume aufkommen, in denen der Arbeitslose noch keine Hilfeleistung erhalten hat entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag,
19. Januar 20121, veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 121/10 R).
