Warum belügt das Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen die Menschen ??
Warum belügt das Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen die Menschen ?? Teil 3
Am 21.09.2011 gab ich Frau S. eine Vollmacht zum § 13 Abs. 1 SGB X ( Bevollmächtigung ),
Das interessiert Frau S. aber nicht, am 26.09.2011 schrieb Sie im Auftrag des Geschaftsführers Herrn B. Nachrichten an Herrn S.V. und nicht an mich.
Frau S. hätte mich anschreiben müssen und nicht dem Betroffenen.
Soviel zur Sachkenntnis von Frau S. .
Weiss Sie nichts von den Gesetzen oder Missachtet sie diese nur?
Natürlich geht jetzt eine “Fachaufsichtbeschwerde” erneut gegen Frau S. sowie gegen Herrn B. an die Behörde.
Es kann doch nicht sein, dass das Jobcenter BLZ – Kempen, die Menschen so belügt und diese um Ihre Bezüge bringt.
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Warum belügt das Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen die Menschen ?? Teil 2
In dieser Sache hatten wir ja eine “Fachaufsichtbeschwerde”, einen “Widerspruch” sowie das Sozialgericht in Düsseldorf eingeschaltet.
Dem Sozialgericht in Düsseldorf hatten wir schon geantwortet.
Das “Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW” hat jetzt geantwortet.
Es schrieb uns, “Dem Widerspruch wurde abgeholfen. Somit ist Ihnen die Zusicherung zur Anmietung einer neuen Wohnung zu erteilen. Sie werden in Kürze von Jobcenter Kreis Viesen entsprechende Nachricht erhalten.
IHRER BESCHWERDE WURDE DAHER STATTGEGEBEN.”
Es ist gar nicht so schwer “sich zu wehren” wenn die Behörde nicht richtig reagiert.
Wehrt Euch Leute, geht auf die Strasse. Die Behörde muss Euch helfen und nicht nur bestrafen.
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Am Donnerstag kam ein Schreiben vom „Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen“ bei S. V. ( 21 Jahre ) an.
Am 09.08.2011 gab meine Mutter folgende Bescheinigung bei der Behörde ab.
ERKLÄRUNG
Ich, Cl. O., erkläre, dass ich nicht bereit bin, meinen Sohn S. V. wieder in meinem Haushalt aufzunehmen.
Begründung:
Für Eltern besteht keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da die elterliche Betreungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Ich mache hiermit von meinem Recht Gebrauch und verweigern die Wiederaufnahme meines Sohns.
Diese wurde aber nicht anerkannt.
Es war die Ablehnung der Zusicherung für die Aufwendung der neuen Unterkunft.
Das Schreiben sollte von der Teamleitung Frau S. geschrieben werden, diese hatte es aber von der SB Frau S. schreiben lassen.
(Das Schreiben von Ihr war am 12.08.2011 geschrieben.)
Frau S. beruft sich, gesetzwidrig, auf den “§ 22 Abs. 2a SGB II in der ab 01.04.2006” geltenden Fassung, besser wäre es, Sie würde sich an die 40. Auflage, Stand 08.04.2011; § 22 Abs. 5 SGB II halten.
Beachten Sie bitte Folgendes:
Wenn Sie ohne die erforderliche Zusicherung umziehen, werden Ihnen bis zu Vollendung Ihres 25. Lebensjahres keine Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt, auch wenn diese ansonsten in der Höhe angemessen sein sollten.
In Grunde ging es darum, das die Mutter von S.V. sich mit der Schwester eine neue Wohnung eine neue Wohnung sucht, den Sohn aber nicht mitnehmen will.
Prof. Dr. Berlit, in LPK (Münder) SGB II schreibt zu § 22 Rn. 88
Der Grundsicherungsträger hat keine Möglichkeit, einen jungen Erwachsenen zu zwingen, gemeinsam mit seinen Eltern in eine neue Wohnung zu ziehen.
Siehe auch LSG NI-HB 30.03.2007 – L 13 AS 38/07 ER – ZFSH/SGB 2007,278.
Siehe auch:
info also 2/2011 Seite 66 Punkt 2 letzter Abschnitt. Prof. Dr. Berlit
…….., dann besteht auch sonst keine gesetzliche Grundlage dafür, junge Hilfebedürftige auf eine Rückkehr in die elterliche Wohnung zu verweisen. LSG HH 24.01.2008 – L 5b 504/07 ER AS
§ 22 Abs. 2a SGB II verschafft dem jungen Hilfebedürftigen keine sozialrechtlichen Wiederaufnahme-anspruch gegen die Eltern und normiert auch keine Wiederaufnahmeobliegenheit der Eltern.
Heute Morgen war ich mit den Betroffenen bei dem Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen.
Die SB Frau S. wollte uns zu Teamleitung Frau S. schicken, weil Sie dieses Schreiben nur im Auftrag der Teamleitung geschrieben hat.
Bei dem Gespräch mit der Teamleitung sagte uns Frau S., das dieses Schreiben mit dem Einverständnis
des Geschäftsführer, des Jobcenter Kreis Viersen BLZ – Kempen, so geschrieben wurde.
WARUM WERDEN HARTZ IV – BERTOFFENE, VON DEM JOBCENTER BLZ-KEMPEN, MIT FALSCHEN GESETZEN BELOGEN.
