Jobcenter Kreis Viersen BLZ Kempen
Jobcenter Kreis Viersen BLZ
- Geschäftsführer -
Am Schluff 18, 41748 Viersen
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau S. vom
Jobcenter Kreis Viersen BLZ Kempen.
Sehr geehrter Herr Röttges,
Anfang August 2011 hat Frau O. dem Jobcenter gegenüber geäußert, das Sie mit Ihrer Tochter umzieht, ohne den Sohn mitzunehmen. Vollmacht liegt vor.
Diesbezüglich schrieb Frau S. am 12.08.2011, einen Brief für Frau St., bezüglich einer Ablehnung der neuen Unterkunft für Herr V. .
In diesen Brief wurde mitgeteilt „Die gewünschte Zusicherung für Sie kann deshalb nicht erteilt werden. Die Entscheidung beruht auf § 22 Abs. 2a SGB II in der ab 01.04.2006 geltenden Fassung.“
Das geht doch schon gar nicht, wir haben 2011 und das SGB II hat sich deutlich verändert.
Ich, Helmut Tedden, Talstrasse 8 – 47798 Krefeld vertrete Herrn S. V., als
Bevollmächtigter nach § 13 Abs. 1 SGB X.
Die Vollmacht habe ich persönlich, am 21.09.2011, Frau S. in die Hand gegeben.
Frau S. kann nicht sagen, Sie wüste nicht vom der Vollmacht.
Trotzdem wurden Schreiben an Herrn V. gesendet, ohne mich darüber zu informieren.
Nach anfrage per Email, bekam ich am 28.09.2011 Post vom Frau S. mit dem Hinweis
Zitat:
„Sehr geehrter Herr Tedden,
beigefügte Kopien meiner Bescheide an Herrn V. zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen S.“
Beide Schreiben waren von Herrn B. unterschrieben.
Zitatende:
Einige Tage später erfuhr ich von Herrn V., das er wieder Post von Jobcenter Kempen bekommen hatte, auch über diese Post wurde ich nicht informiert.
Am 04.10.2011 habe ich Frau S. erneut, per Email daran erinnert, mir die Post von Herrn V. zukommen u lassen.
Heute Morgen (08.10.2011) wurde mir die Post von der Firma TNT, gebracht.
Antwortschreiben von Frau S. vom 04.10.2011 indem stand,
„Sg Herr Tedden,
als Anlage erhalten Sie ein Duplikat des Änderungsbescheides vom 26.09.2011 an Herrn Sascha V.. Gruß S.“
Frau S. hat sich bisher noch nicht mit dem § 13 SGB X auseinander gesetzt, da Sie bis heute noch nicht gesehen hat, das der Bevollmächtigte ( § 13 Abs. 3 SGB X ) anzuschreiben ist.
Den gleichen Sachverhalt kann man wohl auch der Frau St. sowie dem Herr B. machen.
Es kann und darf ja wohl nicht sein das solche Sachbearbeiter bei einem Jobcenter arbeiten, ohne das sie Gesetze einhalten müssen.
Ich bitte darum mich, in schriftlicher Form, über den Verlauf meiner Beschwerde zu informieren.
