Die Leistung andere Jobcenter ist erstaunlich.
Am Dienstag, den 11.10.2011 war ich mit einem Betroffenen ( 21 Jahre ) im Jobcenter – Neukirchen-Vluyn, ich bin nach § 13 Abs. 1 SGB X der Bevollmächtige.
Erstaunlich war, der SB hat das aber nicht anerkennen wollen, er erzählte mir das ich nur vom Amt wegen als Bevollmächtigter, eingeteilt sein dürfte.
Bei allem, was ich Ihm vorlesen wollte, sagte er nur es wäre verkehrt. Wir wollte eine Kaution als Beistand und nicht als Darlehen. Darauf hin schickte er uns wieder nach Hause, als ich dieses Darlehn nur unter Vorbehalt unterschreiben wollte.
Er ist der Meinung, das ich mich erst mal Erkundigen sollte, bevor ich einen Antrag stellen wollte, da bei dem Jobcenter eine Kaution nicht als Beistand geben würde. Wir sind dann gefahren, es hatte ja keinen weiteren Sinn.
Zu Hause habe ich dann die Unterlagen ( BA Nürnberg ) und KdU Wesel rausgesucht. Somit konnte ich dem SB, die Unterlagen die er haben wollte, auf den Tisch legen. Am Donnerstag, den 13.10.2011 sind wir wieder zum Jobcenter.
Erstaunlich war nur, der SB hatte nichts besseres zu tun, als sich bei mir zu entschuldigen. Es sagte, “Es tut mir leid, ich bin bei dem § 13 SGB X nicht auf dem Laufenden”.
Soviel zu den Erkenntnissen, der Sachbeamten, bei den Ämtern.
Was kann man den SB der Ämter noch Glauben, wenn diese das Sozialverwaltungs-verfahren nicht kennen.
Es ist jetzt schon das zweite mal, das ein Jobcenter, bzw. eine BLZ Viersen versucht dem jungen Mann das Leben schwer macht. Das liegt nicht nur daran das der Betroffene unter 25 Jahren ist, sondern auch daran das die Sachbeamten sich nicht auskennen.
Immer wieder der § 13 SGB X.
Wie kann es sein das die SB sich im Sozialverwaltungsverfahren nicht auskennen?
