Sozial Atlatus e.V.

Krefeld – "Hilfe gegen Sozialbetrug"
Subscribe

Artikel der Kategorie ‘Jugendliche, "U 25"’

Obdachlosigkeit durch Hartz IV Sanktionen bei jungen Menschen unter 25

Januar 27, 2012 Von: H. Tedden Kategorie: Jugendliche, "U 25" Noch keine Kommentare →

Seit der Gesetzesänderungen können die Behörden bereits bei einem „Vergehen“ die kompletten Zahlungen einstellen. Am Ende kann die Miete nicht mehr gezahlt werden und eine Räumungsklage flattert ins Haus. Anderen jungen Menschen verweigert das Jobcenter den Auszug aus dem elterlichen Haushalt, obwohl die Familienverhältnisse zerrüttet und desolat sind.

Hier der Artikel
 

U25: Was soll dieser Gesetzesbruch und warum?

Januar 26, 2012 Von: H. Tedden Kategorie: Jugendliche, "U 25" Noch keine Kommentare →

Der § 4 SGB II

(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in Form von
1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,

2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und

3. Sachleistungen
erbracht.

(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten.

Der § 33 Satz 2 SGB I sagt,

² Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
——————————————————————–

Bei “U25″ steht aber schriftlich, “Leistungen werden nur als Sachleistungen erbracht”.

Warum macht das Jobcenter Krefeld das Gesetz zurechtmässig.

 

Fordern sie Geld statt Gutscheine

November 12, 2011 Von: H. Tedden Kategorie: Jugendliche, "U 25" Noch keine Kommentare →

Wie in dem Heft “Keiner geht allein zum Amt“, (vom ALZ Krefeld) geschrieben.

Geld statt Gutschein
Wenn Sie einen Vorschuss erhalten, sollten Sie sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren. Nach dem Gesetz gehen Geld- vor Sachleitungen.

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Leistungsformen.
(1) Die Leistungsformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden erbracht in Form von
1. Dienstleistungen,
2. Geldleistungen und
3. Sachleistungen

Dazu kommt noch ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. Sie können selbst entscheiden, in welcher Form eine Leistung erbracht wird.

§ 33 S. 2 SGB I Ausgestaltung von Rechten und Pflichten
Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.

—————————————————————–
Das Jobcenter Neukirchen-Vluyn sollte für einen “U 25″ die Wohnungseinrichtung geben.
Das hatte soweit ja schon geklappt, aber als ich die Bewilligung gelesen hatte wurde mir doch etwas anders.
Herr Sch. beschrieb die Wohnungseinrichtung komplett in Form von Gutscheinen.
Auch die Möbel sollte der Betroffene bei einem, in Moers sitzenden, Möbelhändler holen. Somit hätte er keine Auswahl gehabt sich um dem Möbeleinkauf zu kümmern.
Das so etwas nicht geht, sagt doch das Gesetz.

Ich spach mit Herrn Sch. über diese Angelegenheit und verwies auf die §§ des SGB I + SGB II. Er sagte mir das er diese Angelegenheit mit seinem Vorgesetzen besprechen werde und mich zurückrufen würde.

Noch am gleichen Tag rief er wieder bei mir an und sagte mir “ich sollte den Gutschein zurück geben, der Betroffene würde sein Geld bekommen.
—————————————————————–
Die dabei auftretende Frage ist doch,
“Warum gibt beim Jobcenter Neukirchen-Vluyn für alles nur Gutscheine?”,
gilt hier nicht das Sozialrecht?

 

Einem 25-jährigen Hartz-IV-Empfänger stehen 1159 Euro statt der bewilligten 651 Euro für die Wohnungserstausstattung zu.

August 28, 2011 Von: H. Tedden Kategorie: Allgemein, Jugendliche, "U 25" Noch keine Kommentare →

Herne. Vor dem Sozialgericht war das Jobcenter bereits unterlegen, nun bestätigte das Landessozialgericht das Urteil:

Reichen einem 25-jährigen Hartz-IV-Empfänger 651 Euro, um die erste eigene Wohnung auszustatten? Das Jobcenter Herne war dieser Auffassung und hat ihm zusätzliche Unterstützung verwehrt. Der Arbeitslose klagte dagegen und gewann vor dem Sozialgericht, das ihm weitere 508 Euro u.a. für eine Waschmaschine und einen Herd (statt der bewilligten Doppelkochplatte) zusprach. Die Behörde focht das Urteil an – und unterlag jetzt endgültig vor dem Landessozialgericht.

 
derwesten.de

 
 

Sprechzeiten bei “U 25″ erneuert.

Juni 07, 2011 Von: H. Tedden Kategorie: Allgemein, Jugendliche, "U 25" Noch keine Kommentare →

Virchowstraße 128 – (Fabrik Heeder) Standort Virchowstraße
Anmelde- bzw. Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 – 10:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich für Berufstätige und SchülerInnen: 15:00 – 17:00 Uhr.
————————————————————–
So steht es auf der Seite vom “Jobcenter Krefeld“.

Und so ist es wirklich, bei Facebook

Erstausstattung einer Wohnung und die Richtlinien der Stadt Krefeld.

Oktober 23, 2010 Von: H. Tedden Kategorie: Jugendliche, "U 25" 3 Kommentare →

Ein junger Mann stellt am 08.04.2010 einen Antrag auf Erstausstattung seiner Wohnung. Mit Bescheid vom 28.04.2010 werden Leistungen für die Erstausstattung genehmigt, allerdings nicht so, wie es in den Richtlinien der Stadt Krefeld vorgesehen ist.

In den Richtlinien der Stadt Krefeld steht:

Einpersonen-Haushalt

Richtlinien der Stadt KR Preis laut RL Genehmigt,ARGE Euro , ARGE
Hängeschrank 1,00 m 30,00 Euro Hängeschrank 0,50 m 25,00 Euro
Unterschrank 1,00 m 65,00 Euro Unterschrank 0,50 m 50,00 Euro
Hausratpauschale f. 1 Person 97,30 Euro Hausratpauschale f. 1 Pers. 48,65 Euro

Dagegen hat der junge Mann am 03.05.2010 Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde mit Schreiben vom 21.10.2010, als unbegründet zurückgewiesen.

Ein Widerspruch muss in einen Zeitraum von 3 Monaten bearbeitet sein, ansonsten kann “Untätigkeit” unterstellet werden.
In diesem Fall ist die Bearbeitungszeit nur 5 Monate und 18 Tage.

Die Begründung  ist:

Zitat:
Der Widerspruchsführer lebt alleine. Daher wurde für die Küchenschränke eine Breite von 50 cm zugrunde gelegt. Nach den genannten Richtlinien beträgt die Pauschale für einen Hängeschrank von 50 cm 20,00 Euro und für einen Unterschrank von 50 cm 30,00 Euro.”
Zitatende:

Auch die Hausratspauschale wurde halbiert. WARUM?

Das aber gibt die Richtlinie der Stadt Krefeld gar nicht her. In der Richtlinie werden keine Schränke geteilt.

Die Härte ist aber, dass die Anschaffung eines Kühlschrank sowie einer Doppelkochplatte verweigert, weil der junge Mann diese beiden Gegenstände erst mal geliehen bekommen hat, bis er eigene Geräte hat.

Zitat:
Es wurden Bestätigungen vorgelegt, dass es sich bei dem Kühlschrank um eine Leihgabe handelt. Es wurde keine Regelung getroffen, wann der Kühlschrank zurückgegeben werden muss. Die Aussage, der Kühlschrank müsse erst dann zurückgegeben werden,wenn der Widerspruchsführer einen eigenen Kühlschrank besitze , lässt den Schluss zu, dass es sich um eine Dauerleihgabe ohne festen Rückgabetermin handelt.
Zitatende:

Somit ist der Bedarf für einen Kühlschrank und einer Doppelkochplatte,  ja gedeckt.

Hier kann nur beim Sozial-Gericht geklagt werden.