Das Atlatus Cafe
das treffen geht weiter, Wann: jeden 1. Freitag im Monat ab 15 Uhr bis 17 Uhr
wo: Vulkanstr.174 bei : Neunzig
das treffen geht weiter, Wann: jeden 1. Freitag im Monat ab 15 Uhr bis 17 Uhr
wo: Vulkanstr.174 bei : Neunzig
Seit der Gesetzesänderungen können die Behörden bereits bei einem „Vergehen“ die kompletten Zahlungen einstellen. Am Ende kann die Miete nicht mehr gezahlt werden und eine Räumungsklage flattert ins Haus. Anderen jungen Menschen verweigert das Jobcenter den Auszug aus dem elterlichen Haushalt, obwohl die Familienverhältnisse zerrüttet und desolat sind.
Der § 4 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in Form von
1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3. Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten.
Der § 33 Satz 2 SGB I sagt,
² Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
——————————————————————–
Bei “U25″ steht aber schriftlich, “Leistungen werden nur als Sachleistungen erbracht”.
Warum macht das Jobcenter Krefeld das Gesetz zurechtmässig.
Kassel (jur). Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Vermieter eine Heizkostennachforderung, muss das Jobcenter diese übernehmen. Es muss dabei auch für Zeiträume aufkommen, in denen der Arbeitslose noch keine Hilfeleistung erhalten hat entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag,
19. Januar 20121, veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 121/10 R).
12. Januar 2012
-Rechtsanwalt rät zur Klage gegen Hartz-IV-Erstattungsbescheide-
Bereits seit Gründung der Kanzlei EIDINGER MEIN GUTES RECHT vor fünf Jahren raten die dortigen Anwälte zur Klage gegen viele Hartz-IV-Erstattungsbescheide der JobCenter. Die Hartnäckigkeit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eidinger hat sich schon für viele Hartz-IV-Berechtigte in Euro und Cent ausgezahlt.
06.01.2012
Neue Diskussion über Rente mit 67
“Obwohl der neueste Arbeitsmarktbericht in Krefeld einen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr verkündet hat, ist die Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahre im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % gestiegen, die Zahl der über 55jährigen sogar um 6,9%. Und gerade erst wurde veröffentlicht, dass über 58jährige Langzeitarbeitslose noch nicht einmal mehr in der Statistik auftauchen, wenn sie länger kein Jobangebot erhalten haben.”
Hier ist der Artikel von Ralf Köpke, vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Krefeld, zu dem Thema.
Hier ist der Artikel von ALZ – Krefeld, zu dem Thema.
Erich Kästner, 1927
Nach der Melodie Morgen, Kinder, wird’s was geben!
Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte euch das Leben.
Das genügt, wenn man’s bedenkt.
Einmal kommt auch eure Zeit.
Morgen ist’s noch nicht soweit.
Doch ihr dürft nicht traurig werden.
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden.
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.
Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt’s Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.
Tannengrün mit Osrambirnen –
lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
denn im Ofen fehlt’s an Holz!
Stille Nacht und heil’ge Nacht –
weint, wenn’s geht, nicht! Sondern lacht!
Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit …
Ach, du liebe Weihnachtszeit!
Für das Sozialbündnis Krefeld
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Knur
Tel. 02151/300014
www.sozialbuendnis-krefeld.de
Wichtig für alle die noch kein “PfändungsschutzKonto” haben.
Hier ist der Artikel von Harald Thomé, zu dem Thema.
Hier ist der Artikel von der “verbraucherzentrale NRW, zu dem Thema.
BGH – Arbeitslosengeld II nicht pfändbar – gar nie nicht!
Haben Hartz-IV-Empfänger Schulden, dürfen die Gläubiger beim Jobcenter das Arbeitslosengeld II auch nicht teilweise pfänden lassen. Dem Schuldner müsse so viel zum Leben verbleiben, dass sein Existenzminimum erhalten bleibt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 16. November 2011, veröffentlichten Beschluss.
Aktenzeichen: BGH VII ZB 7/11
02.12.2011
Bei pauschalen Untermieten dürfen die Kosten für Strom nicht aus den Hartz IV Regelsätzen herausgerechnet werden.