Die letzte ordentliche Mitgliederversammlung fand am 05.11.2010 statt,
seitdem hat der Verein einen Mitgliederzuwachs, der als gut bezeichnet werden darf.
Die Arbeit des Vereins
Jobcenter Krefeld
Im April 2011 zogen 2 Menschen in eine gemeinsame Wohnung.
Das Jobcenter sieht eine Zugehörigkeit zur Gruppe der eheähnlichen Gemeinschaften, zumal die Personen auch das Geld dafür bekommen.
Die Dreistigkeit des Jobcenters Krefeld bezog sich darauf,
das Geld der Person „A“ landet auf dem Konto der Person „B“ und Person „A“ kann nicht an ihr Geld. Person „B“ holt das Geld und gibt es Person „A“.
Im 2. Monat erfolgt das Gleiche, Geld von „A“ geht auf das Konto von „B“.
Per Eilklage bei SG Düsseldorf kommt raus, ab Juni darf nicht mehr die Zugehörigkeit anerkannt werden.
Der Widerspruch zog sich über das Gericht bis Februar 2012 hin.
Aussage des Richters : „Das Jobcenter muss den § 7 Abs. 3a SGB II berücksichtigen“,
jetzt geht es ins Endverfahren.
Jobcenter Kempen
Eine Familie „A“ wohnt in Tönisberg und will umziehen.
Die Mutter will mit der Tochter nach Neukirchen-Vluyn. Der Sohn bleibt alleine.
Beide Kinder sind unter 25 Jahren.
Eine Sachbearbeiterin erzählt uns, dass die Vermieterin der Familie die Nebenkostenabrechnung eingereicht hatte und der SB erzählte, sie hätte die Miete nie ganz bekommen.
Obwohl die Mutter eine Mietbescheinigung vor legte, wurde dies von der SB ignoriert. Kurz darauf kam ein Schreibendes BLZ mit der Aufforderung, einen Betrag in 4stelliger Höhe zurück zu zahlen.
Das geht nicht. Wir haben Klage eingereicht und jetzt gewonnen.
Das BLZ Kempen sieht das aber anders, der Sohn soll in die Obdachlosigkeit, weil die Mutter ihn nicht mitnehmen will.
Für den Sohn bin ich Bevollmächtigter nach § 13 Abs. 1 SGB X
Ich bin in den Widerspruch gegangen.
Antwortschreiben sind nicht an mich geschickt worden, diese musste ich speziell anfordern.
Eilantrag an das SG Düsseldorf wegen Obdachlosigkeit des Sohnes, 3 Tage nach dem Eilantrag ist das Problem gelöst. Der Sohn darf sich eine eigene Wohnung suchen und bekommt auch den Umzug gezahlt.
Er zieht auch nach Neukirchen-Vluyn.
3 Beschwerden haben wir gegen die SB´s eingereicht und gewonnen.
Jobcenter Wesel ( Neukirchen-Vluyn )
Hier geht es los.
Mutter geht zum Jobcenter, der SB „K“ ist nicht da und eine SB vertritt ihn.
Die Wohnung ist ein paar Euro zu teuer und auch die Kaution soll erstmal nicht übernommen werden.
In dem Gespräch mit der SB sagte ich ihr, dass die Summe, die die Wohnung zu teuer war, von dem Geld der Mutter ein behalten werden soll und die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Auch die Kaution wurde übernommen.
Als der SB „K“ da war, sagte er nur, dass er das nicht so gewährt hätte. Er hätte alles abgesagt.
Der Sohn.
Der SB „K“ war sich im Sozialverwaltungsrecht nicht einmal bewusst, was der § 13 SGB X sagt und sagt mir, ich könnte kein Bevollmächtigter sein.
2 Tage darauf hat er sich bei mir entschuldigt und gesagt, er hätte das nachgelesen.
Hat in Neukirchen-Vluyn einen Antrag auf Wohnungseinrichtung gestellt.
Der wurde auch von dem TL genehmigt, aber in Sachleistungen.
Erst als ich mit dem TL gesprochen hatte, hat er Geld genehmigt.
Jeder hat auch im SGB II das Recht auf eine Geldleistung, so sagt es der § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
Jetzt bin ich nicht mehr der Bevollmächtige.
Neue Familie
Die Familie „T“, kommt aus Russland und bezieht seit 2007 SGB II Leistungen .
Familie „T“ hat 3 Kinder, also 5 Personen und wohnten in einen Asylheim.
Zum Februar 2012 wurde Ihnen eine Wohnung genehmigt und Sie stellten einen Antrag auf KdU sowie der Wohnungseinrichtung.
Hier bin ich Bevollmächtigter nach § 13 Abs. 1 SGB X
Das ist die Stärke der Behörden.
Die Familie „T“ bekam alles in Form einer Sachleistung, in Höhe von etwas über 1000 € für
5 Personen. Von der Widerspruchsstelle in Wesel bekam ich eine Liste mit Zahlen, nachgerechnet ergab das eine Summe von 3100 €, die der Familie zustand.
Der TL ist der gleiche wie vorher, lehnte es ab, eine Geldleistung zu erbringen.
Hier haben wir einen Widerspruch und eine Eilklage beim SG Duisburg eingereicht.
Die Eilklage ist durch das SG Duisburg dahingehend beendet, die Fam. „T“ bekam einen Geldbetrag zugesprochen und den Rest in Form von Sachleitungen.
Das waren mal 3 Fälle in unserer Arbeit für den Verein.
Zwei unserer Mitglieder haben einen Fachseminar besucht und sind jetzt auch in der Lage, Beratung zu machen.